Auto mit Kennzeichen verkaufen – Käufer meldet Auto nicht um?
Ein Auto zu verkaufen, ist oft aufregend, aber manchmal auch kompliziert. Wenn jemand sich entscheidet, sein Auto zu verkaufen, gibt es mehrere Möglichkeiten. Eine häufige und einfache Variante ist, das Auto mit den vorhandenen Nummernschildern zu übergeben. Das scheint zunächst praktisch, da es den Übergang für den Käufer erleichtert. Allerdings besteht keine sofortige Notwendigkeit zur Ummeldung. Doch dieser Weg hat auch Risiken, über die man nachdenken sollte.
Wie läuft der Verkauf eines Autos mit Nummernschildern ab?
Beim Verkauf eines Autos mit Nummernschildern bekommt der Käufer das Fahrzeug samt Schildern ohne direkte Ummeldung. Der Käufer muss das Auto dann selbst ummelden. Klingt unkompliziert, doch benötigt etwas Vorsicht.
Rechtliche Verantwortung:
Nach dem Verkauf bleibt der Verkäufer so lange der offizielle Halter, bis das Auto umgemeldet ist. Das heißt, der Verkäufer ist noch verantwortlich für gesetzliche Pflichten wie Steuern, Versicherungen oder Bußgelder.
Was, wenn der Käufer nicht ummeldet?
Die größte Gefahr ist, dass der Käufer das Auto nicht auf seinen Namen ummeldet. In diesem Fall bleibt der Verkäufer registrierter Halter und somit verantwortlich für rechtliche und finanzielle Angelegenheiten des Autos.
Haftung für Schäden und Bußgelder:
Wenn nach dem Verkauf ein Unfall passiert oder Verkehrsverstöße vorkommen, kann der Verkäufer haftbar sein, da er noch der offizielle Halter ist. Er muss dann möglicherweise Schäden oder Strafzettel zahlen, obwohl das Auto bereits verkauft wurde.
Versicherungs- und Steuerpflichten:
Ein weiteres Problem ist, dass der Verkäufer für Versicherung und Steuer zahlen muss, bis das Auto umgemeldet ist. Diese Kosten sollte der Verkäufer eigentlich nicht tragen. Die Versicherung verlangt weiter Geld, und der Verkäufer haftet für mögliche Schäden.
Wie schützt man sich vor diesen Problemen?
Verkäufer treffen verschiedene Vorsichtsmaßnahmen, um nicht auf den Kosten und der Verantwortung für das Auto sitzen zu bleiben. Hier die wichtigsten Schritte:
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Auto vor der Übergabe ummelden
Das sicherste Vorgehen ist, das Auto vor der Übergabe an den Käufer umzumelden. Entweder abmelden oder direkt auf den Namen des Käufers anmelden, sofern alle Dokumente vorhanden sind. So ist der Käufer sofort verantwortlich, und der Verkäufer hat keine Verpflichtungen mehr.
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Versicherung informieren
Wichtig ist, die Versicherung über den Verkauf zu informieren. So weiß die Gesellschaft Bescheid und kann den Käufer kontaktieren, um den Fahrzeugtransfer zu regeln. Meldet der Käufer das Auto nicht innerhalb eines bestimmten Zeitraums, oft ein Monat, kann die Versicherung eine Zwangsstillegung beginnen.
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Fristen für die Ummeldung setzen: Übernimmt der Käufer das Auto mit Kennzeichen, sollte er eine Frist bekommen. In Deutschland meldet der Käufer das Auto normalerweise
innerhalb eines Monats um. Bei Fristverstreichen kann man rechtlich vorgehen und die Zulassungsstelle benachrichtigen.
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Zwangsstillegung bei nicht umgemeldetem Auto
Meldet der Käufer das Auto nicht um, wird eine Zwangsstillegung beantragt. In Deutschland läuft dieser Prozess normalerweise problemlos. Bei Autoverkäufen ins Ausland kann es jedoch schwierig werden, weil der bürokratische Aufwand höher ist.
Alternativen zum Verkauf mit Kennzeichen:
Mehrere Alternativen existieren, um das Risiko zu senken:
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Auto gemeinsam ummelden
Das Auto gemeinsam bei der Zulassungsstelle ummelden. So behält man den Überblick und der Käufer registriert das Auto korrekt.
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Kurzzeitkennzeichen nutzen
Der Käufer kann Kurzzeitkennzeichen für fünf Tage beantragen. Diese gelten als Übergangskennzeichen. So ist der Käufer für Versicherung und Kosten zuständig. Eine wirklich sichere Methode, da der Käufer sofort das neue Kennzeichen bekommt.
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Kennzeichen abnehmen
Vor der Übergabe die Kennzeichen abmontieren und separat übergeben. So kann der Käufer nicht einfach so fahren, ohne umzumelden.
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